SATZUNG
des
RADSPORTVEREINS „SOLIDARITÄT“
FRICKENHAUSEN A. MAIN 1921 e.V.
§1
Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
1) Die 1946 wieder gegründete Vereinigung des Radsportvereins, die nachstehende Satzung anerkennt, führt den Name
Radsportverein „Solidarität“ Frickenhausen a. Main 1921 e.V.
2) Der Verein hat seinen Sitz in Frickenhausen a. Main. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Nr. VR 10089
3) das Wirtschaftsgut entspricht dem Kalenderjahr
§2
Zweck des Vereins
1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderungen aller Radsportarten und der übrigen Sportarten auf der Grundlage des Amateurgedankens als Mittel zur Körperertüchtigung.
2) Der Satzungszweck des Vereins wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung eines regelmäßigen Sportbetriebs und wettkampfmäßige Ausbildung seiner Mitglieder sowie Hebung und Förderung aller Sportarten des Vereins.
Es werden folgende Sportarten unterhalten:
Bei Bedarf können weitere Abteilungen gebildet werden.
3) Ferner fördert der Verein
4) Der Verein besitzt als Mieter ein Stadttor der Marktgemeinde Frickenhausen a. Main als Vereinsheim, das ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dient und nicht in wirtschaftlicher Hinsicht Verwendung findet.
5) Der Radsportverein „Solidarität Frickenhausen 1921 e.V. ist politisch, rassisch und religiös neutral. Er ist Mitglied des Bundesverbandes Radsportverein „Solidarität“ e.V. mit dem Sitz in Offenbach a. Main.
Er ist Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes mit Sitz in München.
6) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3
Erwerb der Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft kann jede natürliche Person männlichen oder weibliches Geschlechtes erwerben. Der Erwerb der Mitgliedschaft geschieht durch Beitritt zum Radsportverein „Solidarität“ Frickenhausen 1921 e.V. mit schriftlicher Anmeldung. Die Anmeldung hat beim ersten oder zweiten Vorsitzenden oder beim Kassier zu erfolgen.
2) Minderjährige bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
3) Über die Aufnahme entscheidet der Ausschuss. Ein vom Ausschuss abgelehnter Bewerber hat das Recht, die Mitgliederversammlung anzurufen. Diese entscheidet endgültig über die Mitgliedschaft.
4) Personen, die den Zweck des Vereins in besonderem Maße gefördert haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die Recht und Pflichten der ordentlichen Mitglieder, sie sind jedoch von Beitragspflicht befreit.
§4
Verlust der Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft erlischt durch
zu a) Kündigung
Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Abmeldung beim ersten oder zweiten Vorsitzenden. Die Kündigung kann nur zum Jahresende erfolgen. Sie hat mittels einfachen Briefes einen Monat vor Jahresende zu geschehen. Bei Nichtwahrung dieser Frist gilt die Kündigung erst als zum darauffolgenden Jahresende ausgesprochen.
Mündliche Austrittserklärungen haben keine Rechtsgültigkeit. Das ausgetretene Mitglied haftet für Beitragsverbindlichkeiten gegenüber dem Verein auch nach seinem Austritt.
zu b) Zwangsweiser Ausschluss
Der zwangsweise Ausschluss eines Mitglieds ist statthaft, wenn wichtige Gründe für den Ausschluss rechtfertigen. Der Ausschluss kann erfolgen wegen
§5
Beitragspflicht
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Anspruch auf Ersatz tatsächlich erfolgter Auslagen.
§6
6) Das Vereinsmitglied erteilt die Einwilligung, dass der RSV Frickenhausen die von seinem/ihrem Kind und/oder von sich selbst angefertigten Foto- und/oder Filmaufnahmen (nachfolgend Bildmaterial) zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für werbliche Zwecke in allen Print- und Onlinemedien (einschließlich Social-Media-Plattformen) ohne inhaltliche, zeitliche und räumliche Beschränkung on- und offline verbreiten und veröffentlichen darf. Soweit sich aus dem Bildmaterial Hinweise auf seine/ihre ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit ergeben (z.B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille) bezieht sich seine/ihre Einwilligung auch auf diese Angaben.
Informationen im Internet sind weltweit zugänglich und können mit Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden, woraus sich unter Umständen Persönlichkeitsprofile über mich erstellen lassen. Ins Internet gestellte Informationen, einschließlich Fotos, können problemlos kopiert und weiterverbreitet werden. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Websites zu bestimmten Terminen dauerhaft zu dokumentieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungs-Seite weiterhin andernorts aufzufinden sind.
Diese Einwilligung ist freiwillig. Ich kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern, ohne dass ich deswegen Nachteile zu befürchten hätte. Ich kann diese Einwilligung zudem jederzeit in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) für die Zukunft widerrufen. Gleichwohl kann eine generelle Löschung des veröffentlichten Bildmaterials aus dem Internet nicht garantiert werden, da z. B. Suchmaschinen das Bildmaterial in ihren Index aufgenommen haben oder Dritte das Bildmaterial unbefugt kopiert oder verändert haben könnten.
Wird in Rahmen von Gruppenaufnahmen Bildmaterial gefertigt, verpflichtet sich das Mitglied seinem/ihrem Widerruf eigenverantwortlich nachzukommen. Die Obliegenheitspflicht geht vom Mitglied aus.
Die Obliegenheitspflicht gilt nicht für Minderjährige.
Datenschutzrechtliche Informationspflichten nach Art. 13 DS-GVO
Für die Datenverarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 4 Abs. 7 DS-GVO ist der 1. Vorstand des RSV Frickenhausen oder ein von ihm eingesetzter Bevollmächtigter.
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung des Bildmaterials (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte) erfolgt aufgrund der ausdrücklichen Einwilligung des/der Betroffenen bzw. der Personensorgeberechtigten nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO im Rahmen des Einwilligungszwecks.
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Das Bildmaterial wird an die Nutzer im Rahmen der Einwilligung weitergegeben. Ferner wird das Bildmaterial ggf. zur Erstellung und Veröffentlichung von Print (-Publikationen) an die beauftragten Agenturen weitergegeben. Im Rahmen des Uploads des Bildmaterials in soziale Netzwerke wird das Bildmaterial an die betreffenden Anbieter der sozialen Netzwerke weitergegeben.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Das Bildmaterial wird vorbehaltlich eines Widerrufs der Einwilligung des/der Betroffenen auf unbestimmte Zeit gespeichert.
Widerrufsrecht bei Einwilligungen
Die Einwilligung zur Verarbeitung des Bildmaterials kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) an die o.g. Kontaktdaten des Verantwortlichen erfolgen.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen dem Mitglied folgende Rechte zu:
§7
Die Organe des Radsportvereins „Solidarität“ Frickenhausen a. Main 1921 e.V. sind folgende:
Zu a) Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung hat alljährlich im ersten Kalendervierteljahr stattzufinden. Sie muss mindestens 2 Wochen vorher den Mitgliedern schriftlich (Brief, E-Mail) unter Bekanntgabe der Tagesordnung mitgeteilt werden.
Vorstand und Ausschuss werden alle zwei Jahre gewählt. Der alte Vorstand bleibt so lange im Amt, bis der neue Vorstand gewählt ist.
Bei der Mitgliederversammlung werden der Vorstand und der Ausschuss gewählt, außerdem zwei Revisoren. Die Spartenleiter beruft der Ausschuss.
In den Vorstand können nur Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an gewählt werden.
Grundsätzlich darf bei Neuwahlen bei vorliegen von mehreren Wahlvorschlägen nur geheim gewählt werden. Liegt nur ein Wahlvorschlag vor, so kann die Wahl durch Handhebung der stimmberechtigten Versammelten erfolgen.
Entscheidungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
Der Erwerb oder Verkauf von unbeweglichen Vermögen, die Belastung und alle sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.
Zu b) Vereinsausschuss
Der Vereinsausschuss besteht aus
Der Ausschuss erledigt die örtlichen Verwaltungsarbeiten. Ihm obliegt insbesondere die
Der Ausschuss bearbeitet in seinen Sitzungen die laufenden Verwaltungs- und Vereinsangelegenheiten. Er ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Ausschussmitglieder anwesend sind. Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Zu c) Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem
Ersten Vorsitzenden und
Zweiten Vorsitzenden
Sie sind gemeinsam die Vertreter des Radsportvereins „Solidarität“ Frickenhausen 1921 e.V. nach innen und außen im Sinne des §26 BGB.
§8
Vergütungen & Entschädigungen
Tätigkeitsvergütung (Ehrenamtspauschale) für Vorstände und Organmitglieder
§9
1) Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember jeden Jahres. Der Verein haftet für Verbindlichkeiten nur mit seinem Vermögen.
2) Über Streitigkeiten innerhalb des Vereins entscheidet ein Schiedsgericht, dessen Zusammensetzung im Verfahren sich nach der ZPO richtet.
3) Der Bezirksvorstand ist in jedem Falle als Schiedsrichter anzurufen.
4) Alle Mitglieder des Radsportvereins „Solidarität“ Frickenhausen a. Main 1921 e.V. sind beim Bayerischen Landessportverband e. V. mit Sitz in München Unfall- sowie Haftpflichtversichert nach Maßgabe seiner Satzung und den Versicherungsbedingungen .
5) Die Satzung des Radsportvereins „Solidarität“ e.V. mit dem Sitz in Offenbach a. Main liegt beim ersten Vorsitzenden und beim Kassier zur Einsicht auf.
6) Jedes Mitglied des Radsportvereins „Solidarität“ Frickenhausen a. Main e.V. erhält eine Vereinssatzung; allen neu eingetretenen Mitgliedern wird bei der Aufnahme eine Satzung ausgehändigt.
§10
Sämtliche Protokolle und Beschlüsse des Vorstandes, des Ausschusses und der Mitgliederversammlung werden durch den Schriftführer nach den Sitzungen protokollarisch niedergelegt und die Niederschrift vom jeweiligen Sitzungs- oder Versammlungsleiter und dem Schriftführer unterzeichnet. Die Genehmigung der Niederschriften hat in der folgenden Sitzung zu erfolgen.
§11
Satzungsänderungen können von der Mitgliederversammlung mit zwei Drittel der stimmberechtigten Anwesenden vorgenommen werden.
Jede Satzungsänderung ist dem zuständigen Finanzamt durch Übersendung der geänderten Satzung anzuzeigen.
§12
§13
Diese Satzung wurde auf der ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung am 16.3.2024 genehmigt. Sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft und hebt alle früheren anderslautenden Beschlüsse auf.
Frickenhausen a. Main, den 16.März 2024